Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das souveräne Organ des Vereins und setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen, die ihren Beitrag entrichtet haben.
Die ordentliche Generalversammlung tritt nach Einberufung durch den Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr und immer dann zusammen, wenn es die Interessen des Vereins erfordern.
Sie kann auch einberufen werden, wenn ein Viertel der aktiven Mitglieder, die ihren Beitrag entrichtet haben, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Vorsitzenden beantragt.